Die Tiere

Erwerb der Tiere
Im Dezember 2011 ging ich im Internet auf Suche nach einem Lygodactylus williamsi und durchforstete die Seiten von quoka.de, kleinanzeigen.ebay.de und deine-tierwelt.de/kleinanzeigen.
Am 11.12.2011 ging es dann nach Reutlingen ...

... und erworben habe ich ...

Willi
Himmelblauer Zwergtaggecko (Lygodactylus williamsi)

Männchen, geboren im August 2010
GL: x cm

                 Quelle und Copyright Peter Kaiser, Fulda

... und es folgten ...

WiNNI
Himmelblauer Zwergtaggecko (Lygodactylus williamsi)

Weibchen, geboren am 28.04.2012
GL: x cm

                 Quelle und Copyright Peter Kaiser, Fulda

 

SUSI
  Himmelblauer Zwergtaggecko (Lygodactylus williamsi)

Weibchen, geboren im Dezember 2015
GL: 7,1 cm

                 Quelle und Copyright Peter Kaiser, Fulda


 WiLMA
  Himmelblauer Zwergtaggecko (Lygodactylus williamsi)

Weibchen, geboren am 22.06.2017
GL: 7,8 cm

                 Quelle und Copyright Peter Kaiser, Fulda

Wichtig:
Der Lygodactylus williamsi wurde im Anhang I des Washingtoner Artenschutzübereinkommens aufgenommen; somit wurde diese Gattung international unter Schutz gestellt. Dieser Beschluß trat im Januar 2017 in Kraft und wurde im Februar 2017 in geltendes EU-Recht überführt. Der Lygodactylus williamsi befindet sich seitdem im Anhang A der Verordnung (EG) Nr. 338/97.
Der Himmelblaue Zwergtaggecko (Lygodactylus williamsi) darf somit nicht ohne Registrierung gehalten und nicht ohne EU-Genehmigung gehandelt werden!

Hinweise

Herkunftsnachweis
Der Käufer des Tieres erhält immer einen Herkunftsnachweis, der unbedingt als Nachweis für die Herkunft des Tieres aufgehoben werden muß. Der Herkunftsnachweis enthält einerseits Informationen zu dem Tier, als auch die Daten des Verkäufers und des Käufers.
Ebenso erhält man die Original-EU-Bescheinigung (siehe nachfolgendes Kapitel).

EU-Bescheinigung (früher CITES-Papier)
Möchten Sie Tiere verkaufen, benötigen Sie eine sogenannte EU-Bescheinigung (früher CITES-Papier) von Ihrem zuständigen Regierungspräsidium (RP). Dazu bekommen Sie ein Antragsformular, das dem Formular sehr ähnlich ist, welches Sie ab 2017 beim Erwerb Ihres Geckos bekommen haben. Der Antrag ist auszufüllen, zu unterschreiben und per Post an das RP zu schicken; danach bekommen Sie die EU-Bescheinigung für das jeweilige Tier, die auch immer beim Tier verbleibt und somit beim Verkauf als Original mitgegeben werden muß. Beim nächsten Verkauf des gleichen Tieres bekommt der neue Verkäufer nach gestelltem Antrag eine neue EU-Bescheinigung und gibt mit dem Antrag die alte im Original an das RP zurück. Etwa ab dem 6. Monat muß zum Antrag auch eine Foto-Dokumentation zur Kennzeichnung des Tieres beigefügt werden. Im Falle dieser Zwerggeckos muß der Hals-Bereich hochauflösend von beiden Seiten fotografiert werden, weil dort laut Wissenschaftlern Schuppen-Zeichnungen vorhanden sind, die bei jedem Tier anders aussehen (ähnlich wie bei einem Fingerabdruck) und somit das Tier identifizieren. Damit wird die Zugehörigkeit der EU-Bescheinigung zum jeweiligen Tier dokumentiert. Hierzu gibt es meistens vom RP entsprechende Hinweise.

Zuchtbuch
Im Falle einer Zucht ist ein Zuchtbuch immer notwendig, auch wenn Sie keine geschützten Tiere halten. In dem Zuchtbuch wird der Bestand der Tiere aufgelistet, d.h. der Ist-Zustand, alle Zugänge und Abgänge mit Datum und Angaben zum Verkäufer/Käufer. Sie haben somit einen sauberen Überblick über Ihre Zucht/Haltung. Ebenso werden Eintragungen aus dem Zuchtbuch bei Bestandsmeldungen und EU-Bescheinigungen in die Formulare übernommen. Daher am Besten immer ein Zuchtbuch erstellen, sobald sie mit der Haltung von Reptilien beginnen.

Bestandsmeldungen
Die Tiere sind bei Ihrem zuständigen Regierungspräsidium (RP) anzumelden (meist per email möglich). Sie bekommen dann ein Formular für eine Zugangsmeldung, welches Sie ausfüllen müssen, wenn Ihr Bestand um ein Tier zugenommen hat (Eigenzucht/Geburt, Kauf, Tausch, Schenkung, Fund, Sonstiges), oder eine Abgangsmeldung, wenn sich Ihr Bestand um ein Tier reduziert hat (Tod, Verkauf, Schenkung, Tausch, Entweichen, Diebstahl). Dazu sind auch Eintragungen aus Ihrem Zuchtbuch erforderlich. Das Melden der Tiere beim zuständigen RP hat zeitnah mit jeder einzelnen Veränderung zu erfolgen! Die Bestandsmeldungen kosten normalerweise nichts.

Behörden und Meldestellen in Baden-Württemberg und Hessen

Regierungspräsidium Stuttgart
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart
Telefon: 0711 / 904-0
Telefax: 0711 / 904-3289

Regierungspräsidium Kassel  (alternativ Darmstadt)
Steinweg 6
34117 Kassel
Telefon: 0561 / 106-0

Sonstige Meldestellen:
<Link>

 

Artenschutzgesetze
Diese Tiere unterliegen diversen Artenschutzgesetzen, die man zumindest mal durchgelesen haben sollte.
Auf den folgenden Links sind die Gesetze aufgeführt.

EU-Artenschutzgesetz (20.01.2017)
Anhang A der Verordnung (EG) Nr. 338/97

Tierschutzgesetz (18.12.2007)
http://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/TierSchG.pdf

Bundesartenschutzgesetz (16.02.2005)
http://www.gesetze-im-internet.de/bartschv_2005/BArtSchV.pdf 

Bundesamt für Naturschutz
https://www.bfn.de/themen/artenschutz.html

 


Tierärzte für Reptilien
Mit der Anschaffung der Tiere habe ich mich auch gleich über die in meiner Nähe befindlichen Tierärzte für Reptilien informiert. Man kann nicht erst danach suchen, wenn es darauf ankommt.

  • Dr. Achim Winger, Unterweissacher Str. 44, 71554 Weissach im Tal, Tieraztpraxis, Tel. 0719/318031

  • Dr. Silke Knoll, Kleintierpraxis am Marktkauf, FTÄ für Kleintiere und Heimtiere, Steinbeisstr. 8, 73054 Eislingen, Tel. 07161/5047997, Fax 07161/5047989, E-Mail, WWW

  • Dr. Judith Fellinger, Oswald-Hesse-Str. 94, 70469 Stuttgart-Feuerbach, Tierarztpraxis, Tel. 0711/232885

  • Dr. Ursula Häfner, Schlotterbeckstr. 19, 70327 Stuttgart, Prakt. Tierärztin, Tel. 0711/333863

Internet-Link:
https://www.dght.de/tieraerzte