Die Tiere

Erwerb der Tiere
Eigentlich suchte ich ein Zwerggecko-Weibchen und so fuhren wir am 14.04.12 auf die Reptilienmesse nach Ulm. Aber es gab nur 2 Händler, wobei einer nur pärchenweise, der andere ein verletztes Weibchen verkaufte, was dann auch vor mir verkauft wurde.
Aus Frust haben wir uns dann für ein Pfauenaugen-Taggecko Männchen für Minnie entschieden; ein großes und farblich wunderschönes Tier. Hätte mich ja schon stutzig machen müssen. Auf die Herkunftsbescheinigung schaute ich erst zuhause und sah: keine DNZ. Nach Rücksprache mit dem Händler hat er das Tier wiederum von einem anderen Händler im September 2011 erworben und der Gecko kommt aus Madagaskar....
... und ich wollte doch keine Wildtiere.
Erster Kot sah beschi...en; dann Verdacht auf Blutmilben am Hals; laut Tierarzt aufgrund der eingeschickten Fotos Verdacht auf Septikämie, ..........

Erworben habe ich folgendes Sorgenkind ...

Micky
Pfauenaugen-Taggecko (phelsuma quadriocellata quadriocellata)

Männchen, geboren ca. Januar 2011 in Madagaskar.
GL: 13,0 cm

                              Quelle und Copyright Peter Kaiser, Fulda

 

Herkunftsnachweis
Im Rahmen des Kaufs der Tiere erhält man immer einen Herkunftsnachweis, der unbedingt als Nachweis für die Herkunft aufgehoben werden muß.


Anmeldung der Tiere
Noch müssen diese Tiere nicht gemeldet werden, was sicherlich aber in absehbarer Zeit der Fall sein wird.
Ich führe diese Tiere trotzdem im Zuchtbuch, das ich aufgrund der meldepflichtigen Unterart der Goldstaub-Taggeckos der Behörde als PDF-Datei per email zusende.
Jegliche Veränderung im Terrarium, z.B. Tod eines Tieres oder Nachwuchs, wird exakt protokolliert und ebenfalls der Behörde gemeldet werden.
Für den Großraum Stuttgart und Rems-Murr-Kreis ist zuständig ...

 
Behörden und Meldestellen in Baden-Württemberg

Behörden und Meldestellen in Baden-Württemberg


Regierungspräsidium Stuttgart
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart

Telefon: 0711 / 904-0
Telefax: 0711 / 904-3289

Sonstige Meldestellen:
<kein Link>


Artenschutzgesetze
Diese Tiere unterliegen diversen Artenschutzgesetzen, die man zumindest mal durchgelesen haben sollte.
Auf den folgenden Links sind die Gesetze aufgeführt.

Tierschutzgesetz (18.12.2007)
http://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/TierSchG.pdf

Bundesartenschutzgesetz (16.02.2005)
http://www.gesetze-im-internet.de/bartschv_2005/BArtSchV.pdf 

Bundesamt für Naturschutz
https://www.bfn.de/themen/artenschutz.html


Tierärzte für Reptilien
Mit der Anschaffung der Tiere habe ich mich auch gleich über die in meiner Nähe befindlichen Tierärzte für Reptilien informiert. Man kann nicht erst danach suchen, wenn es darauf ankommt.

  • Dr. Achim Winger, Unterweissacher Str. 44, 71554 Weissach im Tal, Tieraztpraxis, Tel. 0719/318031

  • Dr. Silke Knoll, Kleintierpraxis am Marktkauf, FTÄ für Kleintiere und Heimtiere, Steinbeisstr. 8, 73054 Eislingen, Tel. 07161/5047997, Fax 07161/5047989, E-Mail, WWW

  • Dr. Judith Fellinger, Oswald-Hesse-Str. 94, 70469 Stuttgart-Feuerbach, Tierarztpraxis, Tel. 0711/232885

  • Dr. Ursula Häfner, Schlotterbeckstr. 19, 70327 Stuttgart, Prakt. Tierärztin, Tel. 0711/333863

Internet-Link:
https://www.dght.de/tieraerzte