Die Tiere
Erwerb der Tiere
Im Dezember 2011 ging ich im Internet auf Suche nach einem Lygodactylus
williamsi und durchforstete die Seiten von quoka.de,
kleinanzeigen.ebay.de und deine-tierwelt.de/kleinanzeigen.
Am 11.12.2011 ging es dann nach Reutlingen ... ...
und erworben
habe ich ...
Willi
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Himmelblauer Zwergtaggecko (Lygodactylus
williamsi)
Männchen,
geboren im August 2010
GL: x cm |
Quelle und Copyright Peter Kaiser, Fulda...
und es folgten ...
WiNNI
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Himmelblauer Zwergtaggecko (Lygodactylus
williamsi)
Weibchen,
geboren am 28.04.2012
GL: x cm |
Quelle und Copyright Peter Kaiser, Fulda SUSI
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Himmelblauer Zwergtaggecko (Lygodactylus
williamsi)
Weibchen,
geboren im Dezember 2015
GL: 7,1 cm |
Quelle und Copyright Peter Kaiser, Fulda WiLMA
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Himmelblauer Zwergtaggecko (Lygodactylus
williamsi)
Weibchen,
geboren am 22.06.2017
GL: 7,8 cm |
Quelle und Copyright Peter Kaiser, FuldaWichtig:
Der Lygodactylus
williamsi wurde im Anhang I des Washingtoner Artenschutzübereinkommens
aufgenommen; somit wurde diese Gattung international unter Schutz
gestellt. Dieser Beschluß trat im Januar 2017 in Kraft und wurde im
Februar 2017 in geltendes EU-Recht überführt. Der Lygodactylus williamsi
befindet sich seitdem im Anhang A der Verordnung (EG) Nr. 338/97. Der
Himmelblaue Zwergtaggecko (Lygodactylus williamsi) darf somit nicht ohne
Registrierung gehalten und nicht ohne EU-Genehmigung gehandelt werden!
Hinweise
Herkunftsnachweis
Der Käufer des Tieres erhält immer einen Herkunftsnachweis,
der unbedingt als Nachweis für die Herkunft des Tieres aufgehoben werden muß.
Der Herkunftsnachweis enthält einerseits Informationen zu dem Tier, als
auch die Daten des Verkäufers und des Käufers. Ebenso erhält man die
Original-EU-Bescheinigung (siehe nachfolgendes Kapitel).
EU-Bescheinigung (früher CITES-Papier)
Möchten Sie Tiere verkaufen,
benötigen Sie eine sogenannte EU-Bescheinigung (früher CITES-Papier) von
Ihrem zuständigen Regierungspräsidium (RP). Dazu bekommen Sie ein
Antragsformular, das dem Formular sehr ähnlich ist, welches Sie ab 2017
beim Erwerb Ihres Geckos bekommen haben. Der Antrag ist auszufüllen, zu
unterschreiben und per Post an das RP zu schicken; danach bekommen Sie
die EU-Bescheinigung für das jeweilige Tier, die auch immer beim Tier
verbleibt und somit beim Verkauf als Original mitgegeben werden muß.
Beim nächsten Verkauf des gleichen Tieres bekommt der neue Verkäufer
nach gestelltem Antrag eine neue EU-Bescheinigung und gibt mit dem
Antrag die alte im Original an das RP zurück. Etwa ab dem 6. Monat muß
zum Antrag auch eine Foto-Dokumentation zur Kennzeichnung des Tieres
beigefügt werden. Im Falle dieser Zwerggeckos muß der Hals-Bereich
hochauflösend von beiden Seiten fotografiert werden, weil dort laut
Wissenschaftlern Schuppen-Zeichnungen vorhanden sind, die bei jedem Tier
anders aussehen (ähnlich wie bei einem Fingerabdruck) und somit das Tier
identifizieren. Damit wird die Zugehörigkeit der EU-Bescheinigung zum
jeweiligen Tier dokumentiert. Hierzu gibt es meistens vom RP
entsprechende Hinweise.
Zuchtbuch
Im Falle einer Zucht ist ein Zuchtbuch immer notwendig, auch wenn Sie
keine geschützten Tiere halten. In dem Zuchtbuch wird der Bestand der
Tiere aufgelistet, d.h. der Ist-Zustand, alle Zugänge und Abgänge mit
Datum und Angaben zum Verkäufer/Käufer. Sie haben somit einen sauberen
Überblick über Ihre Zucht/Haltung. Ebenso werden Eintragungen aus dem
Zuchtbuch bei Bestandsmeldungen und EU-Bescheinigungen in die Formulare
übernommen. Daher am Besten immer ein Zuchtbuch erstellen, sobald sie
mit der Haltung von Reptilien beginnen.
Bestandsmeldungen
Die Tiere sind bei Ihrem zuständigen Regierungspräsidium (RP) anzumelden
(meist per email möglich). Sie bekommen dann ein Formular für eine
Zugangsmeldung, welches Sie ausfüllen müssen, wenn Ihr Bestand um ein
Tier zugenommen hat (Eigenzucht/Geburt, Kauf, Tausch, Schenkung, Fund,
Sonstiges), oder eine Abgangsmeldung, wenn sich Ihr Bestand um ein Tier
reduziert hat (Tod, Verkauf, Schenkung, Tausch, Entweichen, Diebstahl).
Dazu sind auch Eintragungen aus Ihrem Zuchtbuch erforderlich. Das Melden
der Tiere beim zuständigen RP hat zeitnah mit jeder einzelnen
Veränderung zu erfolgen! Die Bestandsmeldungen kosten normalerweise
nichts.
Behörden und Meldestellen in Baden-Württemberg
und Hessen
Regierungspräsidium Stuttgart
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart
Telefon: 0711 / 904-0
Telefax: 0711 / 904-3289
Regierungspräsidium Kassel
(alternativ Darmstadt)
Steinweg 6
34117 Kassel
Telefon: 0561 / 106-0
Sonstige Meldestellen:
<Link>
Artenschutzgesetze
Diese Tiere unterliegen diversen Artenschutzgesetzen, die man zumindest
mal durchgelesen haben sollte.
Auf den folgenden Links sind die Gesetze aufgeführt. EU-Artenschutzgesetz (20.01.2017)
Anhang A der Verordnung (EG) Nr. 338/97
Tierschutzgesetz
(18.12.2007)
http://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/TierSchG.pdf Bundesartenschutzgesetz
(16.02.2005)
http://www.gesetze-im-internet.de/bartschv_2005/BArtSchV.pdf
Bundesamt für Naturschutz
https://www.bfn.de/themen/artenschutz.html
Tierärzte für Reptilien
Mit der Anschaffung der Tiere habe ich mich auch gleich über die in
meiner Nähe befindlichen Tierärzte für Reptilien informiert. Man kann
nicht erst danach suchen, wenn es darauf ankommt.
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Dr. Achim Winger, Unterweissacher Str. 44, 71554
Weissach im Tal, Tieraztpraxis, Tel. 0719/318031
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Dr. Silke Knoll, Kleintierpraxis am
Marktkauf, FTÄ für Kleintiere und Heimtiere, Steinbeisstr. 8, 73054
Eislingen, Tel. 07161/5047997, Fax 07161/5047989, E-Mail,
WWW
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Dr. Judith Fellinger,
Oswald-Hesse-Str. 94, 70469 Stuttgart-Feuerbach,
Tierarztpraxis, Tel. 0711/232885
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Dr. Ursula Häfner, Schlotterbeckstr.
19, 70327 Stuttgart, Prakt. Tierärztin, Tel. 0711/333863
Internet-Link:
https://www.dght.de/tieraerzte
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